Sale-and-lease/rent-back

Sale-and-lease/rent-back

Wichtige Voraussetzungen für eine „Sale-and-lease-back“-Transaktion (Immobilien)

„Sale-and-lease/Rentback“-Transaktion.

Der Leasinggeber erwirbt im Namen und auf Rechnung des zukünftigen Leasingnehmers eine Immobilie vom zukünftigen Leasingnehmer zum Zweck, diese dem Leasingnehmer in der Folge zur Nutzung gegen Entgelt zur Nutzung und zum Gebrauch zu überlassen, wobei ein relativ langer „triple-net“-Mietvertrag mit oder ohne Rückkaufsrecht abgeschlossen wird.

Abbildung Ablauf „Sale-and-lease/rent-back“-Transaktion